| Verkehrssicherungspflicht, Hauseigentümer, Dachziegel, Schaden |
|
Haftung des Hauseigentümers für herabfallende Dachziegel Ein Gebäudeeigentümer haftet nicht immer, wenn sich Teile eines Gebäudes (hier Dachziegel von der Giebelwand) lösen und ein vor dem Haus parkendes Kfz beschädigen. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, das Gebäude regelmäßig auf eventuelle Gefahrenquellen zu untersuchen. Er genügt dieser Verpflichtung, wenn er mit der Kontrolle einen zuverlässigen Fachmann beauftragt, diesen sachgerecht instruiert und hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit im Allgemeinen beaufsichtigt. Hierbei reicht es aus, wenn der Hauseigentümer eine renommierte Dachdeckerfirma anweist, alle drei Monate die Dachflächen zu begehen und gegebenenfalls zu warten. |
| Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen » |
Schürger Bedachungen GmbH
Große Riet 20
41844 Wegberg
Wadenpohl
Götscher Weg 83
40764 Langenfeld
Wessendorf
Michels Stiege 5A
49577 Ankum
Schmid
Herrengasse. 21
72501 Gammertingen
Eckbauer Günter
Puttinger Straße 2
84329 Wurmannsquick
Zimmerei Manfred Jocher
Frauentorweg 4
86956 Schongau