Urteile

Verkehrssicherungspflicht, Dachziegel, Haftung
Haftung bei herabfallenden Dachziegeln

Fallen bei starken Sturmböen Ziegel von einem Dach, gilt grundsätzlich der so genannte Anscheinsbeweis, wonach die Fehlerhaftigkeit des Daches und damit die Haftung des Hauseigentümers vermutet wird. Dieser Anscheinsbeweis gilt - so das Oberlandesgericht Zweibrücken - ausnahmsweise jedoch dann nicht, wenn der Schaden bei extrem selten - allenfalls einmal in 50 bis 100 Jahren - vorkommenden Spitzenwerten (im entschiedenen Fall Windböen bis zu 153 km/h) eingetreten ist.

Quelle Beschluss des OLG Zweibrücken vom 29.01.2002 3 W 11/02 NJW Heft 19/2002, Seite X
Gericht OLG Zweibrücken
Aktenzeichen 3 W 11/02
Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen »
Branchenbereich
Dachdeckereien Dachrinnenreinigung Zimmereien
Gewerbe in den Bundesländern
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Deutschlandweite Suche »
zur deutschlandweiten Suche
Firmenspot

Eduard klein und Söhne Bedachungen GmbH Wellmicher Strasse 31
56348 Dahlheim

Zimmerei-Bedachung-Innenausbau Schweighöfer Bergstrasse 14A
35796 Weinbach

Hartung GmbH Gasse 135C
37308 Steinbach b Heilbad Heiligenstadt

Nöske Hentzenallee 26
42897 Remscheidt

Oberhoff Espenweg 10
42651 Solingen

Thiel Töpferweg 7
54662 Speicher, Eifel

Ihr Bonuspaket
Bewerben Sie Ihr Unter- nehmen, Ihre Dienstleistungen und Ihre Produkte effektiv und kostengünstig, jetzt mit dem einmaligen Frühbucher- rabatt, oder kostenlos im Probeabo.
Schwarze Schafe
Dachdecker-News
Info
Urteile
News