Urteile

Parkverstoß, Brandschutzzone, Abschleppen
Unerlaubtes Parken in Brandschutzzone

Ein Kraftfahrzeug, das verbotswidrig in einer Brandschutzzone abgestellt wurde, darf auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Entfernt der Fahrer den Wagen bevor der bereits beauftragte Abschleppdienst eingetroffen ist, hat er das Entgelt für die Leerfahrt zu tragen, wenn die Kosten bereits angefallen sind und der Abschleppauftrag nicht mehr storniert werden kann.

Quelle Urteil des VGH Mannheim vom 27.06.2002 1 S 1531/01 DAR 2002, 473
Gericht VGH Mannheim
Aktenzeichen 1 S 1531/01
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