| Parkverstoß, Brandschutzzone, Abschleppen |
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Unerlaubtes Parken in Brandschutzzone Ein Kraftfahrzeug, das verbotswidrig in einer Brandschutzzone abgestellt wurde, darf auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Entfernt der Fahrer den Wagen bevor der bereits beauftragte Abschleppdienst eingetroffen ist, hat er das Entgelt für die Leerfahrt zu tragen, wenn die Kosten bereits angefallen sind und der Abschleppauftrag nicht mehr storniert werden kann. |
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