| Kündigung, fehlender Brandschutz |
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Kündigung bei fehlendem Brandschutz Der Mieter einer Lagerhalle, in der Möbel oder andere besonders brandgefährdete Gegenstände eingelagert sind, kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht für die dauerhafte Funktion der Brandschutzeinrichtungen sorgt. |
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