| Hausratversicherung, Markise, Hausratversicherung |
|
Hausratversicherung: bei Sturmwarnung Markise einfahren Ein Versicherungsnehmer kann keine Ersatzleistung von seiner Hausratversicherung verlangen, wenn er es trotz Sturmwarnung versäumt hat, die am Haus montierte Markise einzuziehen und diese dann durch herabfallende Dachziegel beschädigt wird. Das Landgericht Kleve sah darin ein grob fahrlässiges Verhalten, das zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt. |
| Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen » |
Schuchardt & Herold Zimmerei und Holzrahmenbau GmbH
Gewerbeparkstrasse 10
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Holz Kerbstat GmbH
Trebbiner Damm 81A
15831 Jühnsdorf
Winking
Dorstener Strasse 50
48734 Reken