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Hausratversicherung, Markise, Hausratversicherung
Hausratversicherung: bei Sturmwarnung Markise einfahren

Ein Versicherungsnehmer kann keine Ersatzleistung von seiner Hausratversicherung verlangen, wenn er es trotz Sturmwarnung versäumt hat, die am Haus montierte Markise einzuziehen und diese dann durch herabfallende Dachziegel beschädigt wird. Das Landgericht Kleve sah darin ein grob fahrlässiges Verhalten, das zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt.

Quelle Urteil des LG Kleve vom 23.11.2007 5 S 119/07 Pressemitteilung des LG Kleve
Gericht LG Kleve
Aktenzeichen 5 S 119/07
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