| Eigentumswohnung, Modernisierung |
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Eigentumswohnung, Modernisierung Instandhaltung oder bauliche Veränderung? Immer wieder kommt es zwischen Wohnungseigentümern zum Streit, ob eine Modernisierungsmaßnahme eine Instandhaltung oder eine bauliche Veränderung darstellt. Über notwendige Instandhaltungsmaßnahmen können die Wohnungseigentümer mehrheitlich abstimmen. Bauliche Veränderungen hingegen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses aller Wohnungseigentümer. Bei der Abgrenzung spielt auch die Dauer der Amortisation eine entscheidende Rolle. Das Kammergericht hatte über einen Fall zu urteilen, in dem durch Mehrheit eine aufwendige Fassadensanierung mit Wärmedämmung beschlossen wurde. Die Gesamtkosten beliefen sich auf insgesamt 90.000 DM. Hiervon entfielen 43.000 DM auf die Wärmedämmung. Die Richter machten folgende Rechnung auf: Bei einer zu erwartenden jährlichen Heizkostenersparnis von DM 2.300 würden sich die Mehrkosten für die Wärmedämmung erst in etwa 20 Jahren amortisieren. Demgegenüber würden die Mehrkosten von 43.000 DM einen jährlichen Zinsertrag von ca. 2.000 DM erbringen. Unter diesen Umständen hielten die Richter die Entscheidung über die Fassadenrenovierung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für wenig vernünftig, mit der Folge, daß das geplante Vorhaben nicht als bloße ordnungsgemäße Instandhaltung zu werten war. Es hätte daher eines einstimmigen Beschlusses aller Wohnungseigentümer bedurft. Der Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation gesprochen werden kann, dürfte nach dem Urteil bei etwa 10 Jahren liegen. |
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