| Bauvertrag, Vergütungsanspruch, Abnahme |
|
Bauvertragsvergütung trotz fehlender Abnahme Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Abnahme auch im Falle eines vorzeitig beendeten Werkvertrages grundsätzlich für die Fälligkeit der Vergütung erforderlich ist. Gleichwohl bejaht das Oberlandesgericht Brandenburg die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Handwerkers trotz unterbliebener Abnahme dann, wenn der Auftraggeber die Erfüllung des Werkvertrages nicht mehr verlangt. In dem entschiedenen Fall ging es um die Kosten für die Abdeckung eines offenen Dachstuhls, die bei einem beauftragten Subunternehmer entstanden waren, nachdem ihm sein Auftraggeber einen vom Hauptauftraggeber verfügten Baustopp weitergegeben hatte. Das Gericht sprach ihm den Vergütungsanspruch zu, obwohl schließlich keine Abnahme mehr durch den Auftraggeber erfolgte. |
| Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen » |
Kolbeck Dachdeckerei GmbH & Co. KG
Hoferauer Weg 1
93437 Furth im Wald
Matthias Körner
Rembrandtstrasse 29
14467 Potsdam
IDS InterDachSysteme
Am Tower 5
90475 Nürnberg
May
Unter den Linden 10
34466 Wolfhagen
Büker
Elbestrasse 27
45478 Mülheim an der Ruhr
Dufter Albert jun.
Römerstraße 13
83435 Bad Reichenhall