| Bauvertrag, Vergütungsanspruch, Abnahme |
|
Bauvertragsvergütung trotz fehlender Abnahme Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Abnahme auch im Falle eines vorzeitig beendeten Werkvertrages grundsätzlich für die Fälligkeit der Vergütung erforderlich ist. Gleichwohl bejaht das Oberlandesgericht Brandenburg die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Handwerkers trotz unterbliebener Abnahme dann, wenn der Auftraggeber die Erfüllung des Werkvertrages nicht mehr verlangt. In dem entschiedenen Fall ging es um die Kosten für die Abdeckung eines offenen Dachstuhls, die bei einem beauftragten Subunternehmer entstanden waren, nachdem ihm sein Auftraggeber einen vom Hauptauftraggeber verfügten Baustopp weitergegeben hatte. Das Gericht sprach ihm den Vergütungsanspruch zu, obwohl schließlich keine Abnahme mehr durch den Auftraggeber erfolgte. |
| Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen » |
Klein Rolf Bedachungs GmbH
In der Sehl 8
53557 Bad Hönningen
Wanke Mike
Lutherplatz 6
09619 Sayda
Dachdeckerei Acksen
Charles-Roß-Ring 59
24106 Kiel
Wölfel G
Händelstrasse 9
31275 Lehrte
Wittenburg Klaus
Gerberhof 7
23936 Grevesmühlen
Korb
Kreuzauer Strasse 153
52355 Düren