Urteile

Bauarbeiten, Unfall
Unfall auf Baugerüst

Ein Zimmermann war auf einer Baustelle mit Dachstuhlarbeiten beschäftigt. Als er das von einem Fachbetrieb erstellte Baugerüst betrat, brach ein Brett durch. Der Handwerker stürzte etwa fünf Meter ab und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Er verklagte die Gerüstbaufirma auf Schadensersatz.

Ein Schadensersatzanspruch erfordert grundsätzlich den Nachweis des Geschädigten, daß der Schadenseintritt auf einer fehlerhaften Einrichtung oder mangelhaften Wartung des Baugerüsts beruht. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Geschädigten den geforderten Anspruch zu, obwohl der Verschuldensnachweis nicht eindeutig erbracht war. Beim Durchbrechen eines Gerüstbrettes spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, daß dieses Brett von seiner Beschaffenheit her nicht für ein Baugerüst geeignet war und dadurch der Unfall verursacht wurde.

Quelle Urteil des BGH vom 04.03.1997 VI ZR 51/96 MDR 1997, 645
Gericht BGH
Aktenzeichen VI ZR 51/96
Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen »
Branchenbereich
Dachdeckereien Dachrinnenreinigung Zimmereien
Gewerbe in den Bundesländern
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Deutschlandweite Suche »
zur deutschlandweiten Suche
Firmenspot

Grinten Van Der Ulrich Sanssouci 2
58802 Balve

Dachdeckermeister Bernd Preßler Bruno-Apitz-Strasse 29
99427 Weimar

MFB Massiv- und Fachwerkbau GmbH Schubertstrasse 51
15234 FrankfurtO

Bernd Melle An der Fockenriede 1
26197 Großenkneten

Rolfes Jürgen Zimmerei GmbH Elbingstrasse 6
49624 Löningen

Betzl jun. Bergstrasse 10
95692 Konnersreuth

Schwarze Schafe
Dachdecker-News
Info
Urteile
News