Urteile

Bauarbeiten, Unfall
Unfall auf Baugerüst

Ein Zimmermann war auf einer Baustelle mit Dachstuhlarbeiten beschäftigt. Als er das von einem Fachbetrieb erstellte Baugerüst betrat, brach ein Brett durch. Der Handwerker stürzte etwa fünf Meter ab und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Er verklagte die Gerüstbaufirma auf Schadensersatz.

Ein Schadensersatzanspruch erfordert grundsätzlich den Nachweis des Geschädigten, daß der Schadenseintritt auf einer fehlerhaften Einrichtung oder mangelhaften Wartung des Baugerüsts beruht. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Geschädigten den geforderten Anspruch zu, obwohl der Verschuldensnachweis nicht eindeutig erbracht war. Beim Durchbrechen eines Gerüstbrettes spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, daß dieses Brett von seiner Beschaffenheit her nicht für ein Baugerüst geeignet war und dadurch der Unfall verursacht wurde.

Quelle Urteil des BGH vom 04.03.1997 VI ZR 51/96 MDR 1997, 645
Gericht BGH
Aktenzeichen VI ZR 51/96
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