Arbeitsunfall, ungeklärter Hergang |
Ungeklärter Unfall während der Arbeitszeit Während der Arbeitszeit stürzte ein Mitarbeiter einer Automobilfirma durch eine Lichtkuppel des Flachdachs eines Betriebsgebäudes fünf Meter tief ab. Er erlitt hierbei schwere Verletzungen. Wie und aus welchem Grund der Angestellte an diesen Ort gelangt war, ließ sich im nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen. Da somit der Nachweis fehlte, dass der Verunglückte zum Unfallzeitpunkt einer betrieblichen und damit im inneren Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit stehenden Verrichtung nachgekommen war, durfte der zuständige Unfallversicherungsträger die Entschädigung des Unfalls als Arbeitsunfall ablehnen. ![]() ![]() ![]() |
Alle Urteile auf Dachdeckerei.info anzeigen » |
Pozun GmbH
Hochstrasse 8
45661 Recklinghausen
Hartung GmbH
Gasse 135C
37308 Steinbach b Heilbad Heiligenstadt
Schmitz GmbH
Auf der Höh 4
56843 Irmenach
Fischer Dietmar
Koppelweg 4
23996 Bad Kleinen
Bruckmoser
Straubinger Strasse 15
84307 Eggenfelden
Kießling
Schödlas 18
95213 Münchberg